Die Mitgliedstaaten der EU dürfen sich im Rahmen eines transparenten Vergabeverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen sozialer Zuschlagskriterien bedienen. Zur Untermauerung dieser These schlägt ...die Arbeit einen Bogen zum Beihilfenrecht und zieht Lehren aus der Altmark-Rechtsprechung des EuGH zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Dazu stellt die Untersuchung Bezüge zu dem Querschnittsinstrument mainstreaming her und macht die EuGH-Rechtsprechung zu affirmative action-Maßnahmen fruchtbar. Sie widmet sich speziell dem Kriterium der Tariftreueverpflichtung und nimmt eine sorgfältige Verhältnismäßigkeitsprüfung sozialer Vergabekriterien als Instrument staatlicher Regulierung vor. Schließlich werden anhand der gefundenen Ergebnisse die neuen Vergaberichtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG untersucht.
Volume 2 seizes upon central, typical and significant topics and problems and discusses them in an academic manner. The release of this volume marks the 60-year anniversary of the establishment of ...the Federal Constitutional Court in September 1951.
Volume 2 seizes upon central, typical and significant topics and problems and discusses them in an academic manner. The release of this volume marks the 60-year anniversary of the establishment of ...the Federal Constitutional Court in September 1951. Sigrid Emmenegger und Ariane Wiedmann, Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe.
Die Mitgliedstaaten der EU dürfen sich im Rahmen eines transparenten Vergabeverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen sozialer Zuschlagskriterien bedienen. Zur Untermauerung dieser These schlägt ...die Arbeit einen Bogen zum Beihilfenrecht und zieht Lehren aus der Altmark-Rechtsprechung des EuGH zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Dazu stellt die Untersuchung Bezüge zu dem Querschnittsinstrument mainstreaming her und macht die EuGH-Rechtsprechung zu affirmative action-Maßnahmen fruchtbar. Sie widmet sich speziell dem Kriterium der Tariftreueverpflichtung und nimmt eine sorgfältige Verhältnismäßigkeitsprüfung sozialer Vergabekriterien als Instrument staatlicher Regulierung vor. Schließlich werden anhand der gefundenen Ergebnisse die neuen Vergaberichtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG untersucht.
Die Mitgliedstaaten der EU dürfen sich im Rahmen eines transparenten Vergabeverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen sozialer Zuschlagskriterien bedienen. Zur Untermauerung dieser These schlägt ...die Arbeit einen Bogen zum Beihilfenrecht und zieht Lehren aus der Altmark-Rechtsprechung des EuGH zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Dazu stellt die Untersuchung Bezüge zu dem Querschnittsinstrument mainstreaming her und macht die EuGH-Rechtsprechung zu affirmative action-Maßnahmen fruchtbar. Sie widmet sich speziell dem Kriterium der Tariftreueverpflichtung und nimmt eine sorgfältige Verhältnismäßigkeitsprüfung sozialer Vergabekriterien als Instrument staatlicher Regulierung vor. Schließlich werden anhand der gefundenen Ergebnisse die neuen Vergaberichtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG untersucht.
Die Mitgliedstaaten der EU dürfen sich im Rahmen eines transparenten Vergabeverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen sozialer Zuschlagskriterien bedienen. Zur Untermauerung dieser These schlägt ...die Arbeit einen Bogen zum Beihilfenrecht und zieht Lehren aus der Altmark-Rechtsprechung des EuGH zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Dazu stellt die Untersuchung Bezüge zu dem Querschnittsinstrument mainstreaming her und macht die EuGH-Rechtsprechung zu affirmative action-Maßnahmen fruchtbar. Sie widmet sich speziell dem Kriterium der Tariftreueverpflichtung und nimmt eine sorgfältige Verhältnismäßigkeitsprüfung sozialer Vergabekriterien als Instrument staatlicher Regulierung vor. Schließlich werden anhand der gefundenen Ergebnisse die neuen Vergaberichtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG untersucht.
Die Mitgliedstaaten der EU dürfen sich im Rahmen eines transparenten Vergabeverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen sozialer Zuschlagskriterien bedienen. Zur Untermauerung dieser These schlägt ...die Arbeit einen Bogen zum Beihilfenrecht und zieht Lehren aus der Altmark-Rechtsprechung des EuGH zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Dazu stellt die Untersuchung Bezüge zu dem Querschnittsinstrument mainstreaming her und macht die EuGH-Rechtsprechung zu affirmative action-Maßnahmen fruchtbar. Sie widmet sich speziell dem Kriterium der Tariftreueverpflichtung und nimmt eine sorgfältige Verhältnismäßigkeitsprüfung sozialer Vergabekriterien als Instrument staatlicher Regulierung vor. Schließlich werden anhand der gefundenen Ergebnisse die neuen Vergaberichtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG untersucht.