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  • Tim Buchholz

    Verfassungsblog, 09/2023 2366-7044
    Journal Article

    Am 29.08.2023 verkündete Bundesarbeitsminister Heil, dass der Regelbedarf im Rahmen des Bürgergeldes erheblich angehoben wird. Bereits mit Einführung des Bürgergeldes zum Januar 2023 wurde der bisherige Regelbedarf des Arbeitslosengelds II („Hartz IV“) erhöht. Das steuerrechtliche Äquivalent zur Gewährung des Existenzminimums durch das Bürgergeld ist der Grundfreibetrag, der das Existenzminimum steuerfrei stellt. Dieser wird 2024 weniger erhöht als das Bürgergeld. Diese asymmetrische Anpassung führt zum Auseinanderfallen des sozial- und steuerrechtlichen Existenzminimums, sodass die Gefahr eines Verstoßes gegen das aus Art. 3 GG folgende Gebot der rechtsgebietsübergreifenden Folgerichtigkeit besteht.