Eine Pflichtlektüre für alle, die die Edeka-Tengelmann Fusion verfolgen. Und für alle Kartellrechtler, die mit vorgelagerten Märkten und Nachfragemacht zu tun haben. Neben dem Einzelhandel und ...Zuliefermärkten ist auch die öffentliche Hand eine typische Fallgruppe von Nachfragemacht. Der Autor beleuchtet den Schutz des Lieferanten im deutschen, europäischen und US-amerikanischen Kartellrecht. Ergänzend zeigt er auf, dass auch ökonomische Untersuchungen keine positiven Auswirkungen von Nachfragemacht nachweisen können. Qualität, Quantität und dynamische Parameter leiden. Auch spricht der normative kartellrechtliche Zweck für einen gleichberechtigten Schutz von Anbietern und Verbrauchern. Mit seiner Argumentation auf hohem wissenschaftlichen Niveau kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass das Kartellrecht einen Schutz der Marktgegenseite bezweckt – unabhängig davon ob es sich um Anbieter oder Nachfrager handelt.
Die Arbeit untersucht den internationalen und unionsrechtlichen Rahmen von urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen und zeigt Umsetzungsspielräume für den nationalen Gesetzgeber auf. Sie untersucht ...ausschließlich die Rechtsfolgenseite von ausgleichspflichtigen Schrankenbestimmungen und legt den Fokus auf individuelle und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten. Dogmatische Grundlagen in InfoSocRL, UrhG, BGB und VGG werden unter Beachtung der grundrechtlichen Vorgaben (GG, GRCh) dargelegt. Die Arbeit setzt sich mit der aktuellen Diskussion um eine Verlegerbeteiligung im Rahmen von § 63a UrhG auseinander. Abschließend wird eine Änderung des § 63a UrhG empfohlen, damit die Ausgestaltung der gesetzlichen Vergütungsansprüche den Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern besser gerecht werden kann.Die Arbeit ist sowohl für Urheber, Verwerter und Verwertungsgesellschaften von praktischer Bedeutung.
Die Arbeit untersucht das mit der Verbreitung strafrechtlicher Sanktionen für Kartellrechtsverstöße verbundene Konfliktpotenzial auf internationaler Ebene und beleuchtet dabei insbesondere die ...Gefahren, die sich aus dem parallelen Eingreifen mehrerer nationaler Kartellstrafregime auf einen internationalen Kartellverstoß ergeben. Dabei werden vorgelagert die auf strafrechtlicher und auf kartellrechtlicher Seite bestehenden internationalen Kooperations- und Koordinierungsmechanismen auf ihre Verfügbarkeit bei der Durchsetzung nationaler Kartellstraftatbestände hin untersucht. In diesem Zusammenhang wird unter anderem ein umfassendes Lösungsmodell dazu entwickelt, inwieweit die Staatsanwaltschaften der EU-Mitgliedsstaaten den Instrumenten der europäischen Kartellverfahrensverordnung (Verordnung 1/2003) unterliegen und wann ein nationaler Straftatbestand als „einzelstaatliches Wettbewerbsrecht“ im Sinne dieser Verordnung anzusehen ist.
Das Buch behandelt die Haftung der Intermediäre aus der Sicht des Internationalen Privat und Zivilverfahrensrechts. Im Mittelpunkt steht die Frage, welches Recht bei grenzüberschreitenden ...Sachverhalten, wie sie typischerweise im Internet entstehen, über die Haftung des Intermediärs, der eine Immaterialgüterrechtsverletzung durch Bereitstellen einer Plattform oder eines Zugangsdienstes ermöglicht, entscheidet. Ausgehend von den Vorgaben des immaterialgüterrechtlichen Territorialitätsprinzip und der darauf aufbauenden Schutzlandanknüpfung sowie deren Grenzen, den Vorgaben des Unionsrechts und der materiellrechtlichen Ausgestaltung verschiedener Formen der Haftung für die Ermöglichung von Immaterialgüterrechtsverletzungen im deutschen, französischen und US-amerikanischen Recht wird für die Haftung der Intermediäre eine eigenständige kollisionsrechtliche Anknüpfung befürwortet, die zur Anwendung eines vorhersehbaren Rechts führt.
Mit einem bei der Diskussion oft fehlendem Blick auf die technischen Grundlagen untersucht der Autor die Haftung des Account-Inhabers für missbräuchliche Handlungen eines Dritten über Accounts im ...Internet. Neben der materiellen Frage der Haftung auf Erfüllung oder Schadensersatz behandelt die Arbeit die prozessuale Frage von Beweiserleichterungen. Dabei richtet er den Blick auf Benutzerkonten auf Internetseiten ebenso wie auf E-Mail-Adressen, die elektronische Signatur, den elektronischen Identitätsnachweis im neuen Personalausweis sowie die De-Mail.
Wesentliche Fragen der Netzpolitik sind: Was heißt Freiheit im Internet? Was kann das Recht bewirken, um die Risiken der elektronischen Vernetzung zu minimieren und die Individualrechte zu schützen? ...Wie kann sich die Demokratie unter dem Einfluss neuer Techniken und der Forderung nach größerer Transparenz weiterentwickeln? Welche Bedeutung hat der Datenschutz und wie sollte er in Zukunft ausgestaltet werden? Der Autor – Rechtswissenschaftler, der auch der erste Bundesbeauftragte für den Datenschutz und zeitweise Innenminister eines Bundeslandes war – stellt nicht nur Fragen, sondern gibt Antworten: Auf der Grundlage von Risikoanalysen behandelt er die verschiedenen Problembereiche und gibt konkrete Lösungshinweise. Er setzt sich vor allem mit den Ängsten und Sorgen derer auseinander, die den neuen Techniken und ihren Anbietern und Nutzern misstrauen, und plädiert für gezielte, effektive rechtliche Regelungen, die zum Abbau der Risiken beitragen.
Eine Flexibilisierung des zu starren Schrankenkatalogs des deutschen und europäischen Urheberrechts ist dringend erforderlich. Dies zeigt sich insbesondere bei der Konfrontation der Schranken mit ...neuartigen Formen der Werknutzung. Im Rahmen der technologieneutral und wertungsoffen ausgestalteten Fair Use-Schranke des US-amerikanischen Urheberrechts gelingt es hingegen deutlich problemloser, auch einer veränderten Werknutzungsrealität gerecht zu werden. Rechtsvergleichend untersucht der Autor, wie sich aus Erkenntnissen zur Fair Use-Schranke und dem im europäischen und internationalen Recht etablierten urheberrechtlichen Dreistufentest eine Auffanggeneralklausel gestalten lässt, die den zu starren Schranken der InfoSoc-Richtlinie bzw. des UrhG die erforderliche Flexibilität verleihen könnte, ohne als Fremdkörper im europäischen Recht zu erscheinen.
Am 1.5.2011 ist die beim Beitritt Polens zur EU vereinbarte Übergangsfrist für die Arbeitnehmerfreizügigkeit abgelaufen. Damit wurde zwischen Polen und Deutschland die Freizügigkeit aller ...unselbständig Erwerbstätigen hergestellt. Diesen Schritt hatten manche für problematisch gehalten und vor Gefährdungen der Kollektivvertrags- und Sozialleistungssysteme gewarnt. Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass der Austausch von Arbeitskräften zwischen Polen und Deutschland alles andere als ein neues Phänomen darstellt. Unter dem Dach der EU sind nun mit der Herstellung der Freizügigkeit neue Chancen verbunden: sowohl für die Menschen als auch die Volkswirtschaften in beiden Nachbarländern. Wie aber wird sich die freizügigkeitsbedingte Liberalisierung der Arbeitsmärkte in Polen und Deutschland auswirken? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen, und welche Regelungen sollten möglicherweise getroffen werden? Diesen Fragen wird in den im Band abgedruckten Beiträgen nachgegangen. Sie basieren auf Vorträgen, die auf einer vom Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik und der Fakultät für Jura, Verwaltung und Ökonomie der Universität Breslau im November 2011 gemeinsam veranstalteten Tagung gehalten worden sind.
Das Werk zieht Bilanz über die bisherigen (Miss-)Erfolge des Einsatzes von Digital-Rights-Management-Systemen bei der Online-Vermarktung von urheberrechtlich geschützten Multimediawerken. Weiterhin ...wird ein neuer Ansatz zum Schutz solcher Werke im Web 2.0 in Form von Filtertechnologien, die digitalisierte geschützte Inhalte identifizieren können, vorgestellt. In rechtlicher Hinsicht wird geprüft, wie sich der Einsatz solcher Technologien durch Betreiber von Social-Media-Diensten auf deren urheberrechtliche Haftung auswirkt, vor allem im Hinblick auf die Haftungsbeschränkungen nach dem TMG und nach dem US-amerikanischen Digital Millennium Copyright Act, die einer rechtsvergleichenden Analyse unterzogen werden.
Die Empfehlung der Europäischen Kommission über die Wahrnehmung von Online-Musikrechten vom 18. Oktober 2005 markierte den Beginn eines weitreichenden Umwälzungsprozesses bei der kollektiven ...Wahrnehmung der Musikurheberrechte in Europa, deren Umsetzung nicht zuletzt auch vielgestaltige und bislang ungeklärte Rechtsprobleme nach sich zog. Darin eingeschlossen ist nicht nur die Frage nach der rechtlichen Struktur und urheberrechtlichen Zulässigkeit der infolge der Kommissions-Empfehlung gegründeten Zentrallizenzinitiativen wie etwa der CELAS, sondern auch die Frage nach deren Qualifizierung als Verwertungsgesellschaft i.S.d. UrhWG und deren Auswirkung auf bislang bestehende prozessuale Beweiserleichterungen für Verwertungsgesellschaften wie der GEMA-Vermutung. Die Bewältigung all dieser Rechtsprobleme gebietet nicht nur die alltägliche Lizenzierungspraxis im Online-Bereich; ein grundlegendes rechtliches Verständnis hierfür ist auch zwingend erforderlich, will man bei der paneuropäischen Musikrechtewahrnehmung im Internet künftig neue, einfachere Richtungen einschlagen.Das Werk ist unverzichtbar für Wissenschaft und Musikwirtschaft gleichermaßen, die sich mit den veränderten Rahmenbedingungen der Online-Musikrechteverwaltung beschäftigen.