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  • Strukturqualität in psychia...
    Klimke, A.; Godemann, F.; Hauth, I.; Deister, A.

    Nervenarzt, 05/2015, Letnik: 86, Številka: 5
    Journal Article

    Zusammenfassung Hintergrund Das PEPP-Entgeltsystem (Pauschalierendes Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik) vergütet primär auf Grundlage von Diagnose und therapeutischen Prozessmerkmalen. Mit der Abschaffung der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) 2019 entfällt die normative Vorgabe für die Personalausstattung psychiatrischer und psychotherapeutischer Kliniken. In festen prozentualen Schritten sollen die Klinikbudgets dann ab 2019 auf Basis regionaler Landesbasisentgeltwerte konvergieren. Ziel der Arbeit Die für die therapeutische Strukturqualität wesentlichen Einflussfaktoren werden benannt und Empfehlungen gegeben, um die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an neuen Vorgaben für die Personalbemessung zu unterstützen. Material und Methoden Die zur Frage der therapeutischen Personalausstattung in psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken in Deutschland vorliegenden Publikationen und aktuelle Analysen der InEK-Daten werden hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Neudefinition des Personalbedarfs bewertet. Ergebnisse Eine vollständige und flächendeckende Finanzierung des benötigten Personals, der baulichen und personellen Mehrkosten durch gemeindenah arbeitende Kliniken und Ambulanzen bzw. für die regionale Versorgungsverpflichtung ist im neuen PEPP-Vergütungssystem nicht ausreichend gesichert. Auch fehlt ein Mechanismus zur Finanzierung therapeutischer Fortschritte (z. B. in der Psycho- und Soziotherapie) bzw. zur Überwindung der sektoralen Finanzierungsgrenzen zwischen ambulantem und stationärem Behandlungssetting. Diskussion Eine Richtlinie zur Personalbesetzung muss mit einer vollständigen Finanzierungsverpflichtung für das benötigte und qualifizierte Personal verbunden sein. Wichtig ist die Möglichkeit der Anpassung an therapeutische Fortschritte und sich ändernde Patientenstrukturen in Bezug auf Diagnose und Schweregrad. Notwendig ist weiterhin eine ausreichende Finanzierung der Vorhaltekosten für die regionale Versorgungsverpflichtung und für baulich-strukturelle Besonderheiten einzelner Kliniken, um eine sonst evtl. erforderliche Quersubventionierung dafür aus dem Budget für das therapeutische Personal zu vermeiden.