Everyone has the right to own and use their lawfully acquired property, and no one shall be deprived of their property, except in the public interest, under the conditions laid down by law and as a ...result of the payment of a fair amount of compensation. I will attempt to perform a non-exhaustive, brief analysis of how well this has been achieved over the last hundred years. Furthermore, I am looking for the answer as to what extent the restitution provides full compensation in the case of nationalized real estates.
The aim of the research was to demonstrate the reasons for the existence of informal institutions using the example of the transformational rent in a deficit economy. The object of the research was ...defined, among other things, by showing the historical background, the characteristics of the transition economy and the circumstances of the enactment of the business act. The data collected through the use of the monographic method allowed the conclusion to be drawn that the transformational rent is characterised by a hybrid structure, as it is simultaneously a product of the past with elements of the centrally planned economy and the availability of opportunities created by the new system (capitalism). In line with the stated aim of the research, the pursuit of transformational rent arises as a result of the deterioration of the welfare of groups losing the benefits achieved in the scarcity economy. In addition, the transformational rent chase represents a barrier and an imperfection in institutional governance.
This work is an assessment of three topics considered in Dušan Rakitić’s article (Anali 1/2022). All three are relevant for the discussion of the disputed issue of the Holy Synod’s blessings for the ...appointment of theology professors at the University of Belgrade Faculty of Orthodox Theology: (a) legislation of the Kingdom of Yugoslavia; (b) the provisions of the 2006 Serbian Law on Churches and Religious Communities; (c) the constitutional principle of the cooperative separation of church and state in the Constitution of Serbia. Furthermore, the 2021 Law on Amendments to the Law on Higher Education is not in compliance with the Constitution of Serbia regarding the provisions implying the consent of church bodies for enrollment of students, employment and loss of appointment pertinent to the Faculty of Orthodox Theology.
This paper is entirely devoted to the issue of removal the police officer from vocational basic training course based on the paragraph 43 (3) (1) Regulation of the Minister of Internal Affairs and ...Administration of 19 June 2007 on the detailed conditions of vocational training and professional development in the Police. Attention was focused on premises which determine the application of this legal institution and discussed of its elements individually. There were also indicated the necessity to resolve service relationship with the police officer who was removed from vocational basic training course. Removal the police officer from vocational basic training course prevents re-referral his or her on this training course. On the other hand, the further employment the police officer who does not have vocational basic qualifications, and therefore is unable to perform the service effectively, obviously violates the important service interest and determines to dismiss him or her based on Art. 41 (2) (5) Act on the Police.
Sind staatliche Entscheidungen gerade dann auf verfahrensrechtliche Vorgaben angewiesen, wenn das materielle Recht Entscheidungsspielräume belässt? In einer vergleichenden Gegenüberstellung von ...Verwaltungs- und Verfassungsrecht zeigt Jochen Rauber, dass die Vorstellung, Schwächen des materiellen Rechts ließen sich durch ergänzende Verfahrensanforderungen ausgleichen, zwar weit verbreitet ist, doch auf Voraussetzungen beruht, die zu selten hinterfragt werden. Weder bedarf es eines solchen Ausgleichs durch Verfahren stets, wenn das materielle Recht den Inhalt einer Entscheidung nur vage vorzeichnet. Noch können die Verfahrensanforderungen durchweg leisten, was sich die Dogmatik von ihnen verspricht. Und auch wenn sie es könnten, lässt es das Grundgesetz keinesfalls immer zu, auf materiellrechtliche Direktiven zu verzichten, sofern nur das Verfahren ausreichend dicht geregelt ist.
Religionsgemeinschaften bedürfen einer rechtlichen Verfassung, wenn sie den mit ihrem auf das Jenseits ausgerichteten Heilsprogramm verbundenen diesseitigen Auftrag erfüllen wollen. Sie wirken dabei ...unter zwei Rechtsordnungen: einerseits sind sie dem staatlichen Recht unterworfen, andererseits unterliegen sie einer verbindlichen religiösen (Binnen-)Ordnung. Emanuel V. Towfigh untersucht im Hinblick hierauf das deutsche Religionsverfassungsrecht und - in dieser Tiefe erstmalig - das religiöse Organisationsrecht der Bahai, sowie das Zusammenwirken der beiden Rechtsordnungen.
"Blackbox", "Opazität" oder "Intransparenz" - der Technologie des maschinellen Lernens ist Nichtwissen inhärent. Aus dieser soziologisch geprägten analytischen Perspektive bringt Iva Kostov ...verschiedene soziale Praktiken und technologische Eigenschaften bei maschinellem Lernen auf einen gemeinsamen Nenner und untersucht ihre Bedeutung für das Recht. Dies erfolgt unter Bezugnahme auf einen für die Analyse der Thematik besonders anschlussfähigen Bereich sicherheitsbehördlicher Tätigkeit. Unter Systematisierung der verschiedenen interdisziplinären Diskussionen entwickelt sie eine für das Recht produktive Typologie verschiedener Nichtwissensausprägungen, arbeitet die jeweils maßgeblichen rechtlichen Fragestellungen heraus und zeigt Mechanismen zum Umgang damit auf. Zugleich entlarvt sie einige vieldiskutierte Themen als rechtlich irrelevante Scheinprobleme.
Die Corona-Pandemie hat die Frage nach dem staatlichen Auftrag zur Prävention von Krankheiten und zur Förderung der Gesundheit der Bevölkerung stark in den Vordergrund gerückt. Ob der Staat "zu viel" ...oder "zu wenig" unternimmt, kann aber auch in anderen Fällen diskutiert werden, beispielsweise bei der Regulierung der Ernährung und anderen "Lebensstilrisiken" wie dem Tabakkonsum. Da das individuelle Verhalten aber nicht immer eigenverantwortlich gewählt, sondern auch von den umgebenden Strukturen geprägt wird, kann man die Frage nach der Verantwortung des Staates noch ausdehnen, etwa für das gesunde Aufwachsen von Kindern. Ausgehend von den Erkenntnissen der Public-Health-Forschung analysiert Andrea Kießling zunächst die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für das staatliche Tätigwerden und vertieft anschließend ihre Untersuchung anhand von drei Referenzgesundheitsrisiken. Auf diese Weise leistet sie einen grundlegenden Beitrag zur Systematisierung des Rechts der öffentlichen Gesundheit.
Ressortforschung befähigt den Staat, die von ihm wahrgenommenen Aufgaben in Rückbindung zum Stand der Wissenschaft und Forschung auszuüben. A. Katarina Weilert analysiert umfänglich die begriffliche ...und funktionale Bestimmung der Ressortforschung und stellt zusammenhängend die institutionellen Ausprägungen und rechtlichen Strukturen der Ressortforschung in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union sowie im Europäischen Verwaltungsverbund dar. Einen besonderen Schwerpunkt legt sie dabei auf den Bereich staatlicher und unionsrechtlicher Gesundheitsverantwortung. Für die Ressortforschung insgesamt wird die Spannung zwischen staatlicher bzw. supranationaler Einbindung und Forschungsfreiheit rechtlich neu konturiert und gleichzeitig ein Beitrag zur objektiv-rechtlichen Funktion der Grundrechte geleistet. Dabei zeigt die Autorin die Geltung eines verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Verbots der Legitimationsforschung auf und untermauert dieses argumentativ. Ressortforschung dient dem Rationalitätsgewinn nur, solange der Charakter freier Forschung nicht überformt wird.
Bei der Nutzung von Apps oder dem Besuch von Websites sind immer mehr Akteure daran beteiligt, personenbezogene Daten zu vielfältigen Zwecken zu verarbeiten. Oftmals sind sie für Betroffene nicht ...sichtbar, in ihrem Handeln kaum kontrollierbar. Gleichzeitig stellen mächtige Plattformen meist die Infrastruktur für Verarbeitungen. Diese Entwicklung stellt die Angemessenheit des privaten Datenschutzrechts und seiner Zuschreibung von Verantwortlichkeit auf die Probe. In diesem Spannungsfeld nutzt Florian Wittner interdisziplinäre Erkenntnisse, um die wichtigsten Akteursrollen und ihre Kontroll- und Einflusssphären aufzuzeigen und mit dem Verantwortlichkeitskonzept der DSGVO unter Berücksichtigung der EuGH-Entscheidungen Wirtschaftsakademie und Fashion ID abzugleichen. So werden Defizite aufgezeigt und Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Regulierungskonzepts der DSGVO auf Basis einer neuartigen datenschutzrechtlichen Plattformverantwortlichkeit gemacht.