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  • Thomas Köller

    Verfassungsblog, 12/2022 2366-7044
    Journal Article

    Heute soll CETA, das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen der EU mit Kanada, durch den Bundestag gebracht werden. Die absehbare Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zu CETA darf nicht dazu führen, die verfassungsrechtliche und demokratietheoretische Problematik der „Ausschüsse“ einfach ad acta zu legen. Die EU ist dabei, das Regieren mittels transnationaler Ausschüsse oberhalb der EU systematisch auszubauen, insbesondere im Rahmen umfassender Freihandelsverträge. Dies bedarf dringend klarer Leitplanken und Stoppschilder seitens des Bundesverfassungsgerichts.