Gegenstand der Arbeit bildet die aus Skandinavien stammende Rechtsfigur der "Erweiterten Kollektiven Lizenz" ("extended collective license"), welche über die Erstreckung von Kollektivverträgen die ...Lizenzierung von umfassenden Werkrepertoires an Nutzer ermöglicht. Trotz ihrer wachsenden Popularität ist die Erweiterte Kollektive Lizenz wissenschaftlich noch nicht annähernd erschöpfend behandelt worden. Vor diesem Hintergrund werden anhand einer umfassenden Analyse zunächst das Wesen, die Struktur sowie die maßgeblichen Aspekte dieser Rechtsfigur näher untersucht. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen widmet sich die Arbeit anschließend der Frage, ob und inwieweit die Erweiterte Kollektive Lizenz im Einklang mit höherrangigem Recht in Deutschland und Europa in Zukunft nutzbar gemacht werden könnte. Gerade an der Nahtstelle von Exklusivität und Kollektivierung vermag das Modell in bestimmten Bereichen den erforderlichen Interessenausgleich im Urheberrecht zu gewährleisten.
Die Arbeit untersucht das mit der Verbreitung strafrechtlicher Sanktionen für Kartellrechtsverstöße verbundene Konfliktpotenzial auf internationaler Ebene und beleuchtet dabei insbesondere die ...Gefahren, die sich aus dem parallelen Eingreifen mehrerer nationaler Kartellstrafregime auf einen internationalen Kartellverstoß ergeben. Dabei werden vorgelagert die auf strafrechtlicher und auf kartellrechtlicher Seite bestehenden internationalen Kooperations- und Koordinierungsmechanismen auf ihre Verfügbarkeit bei der Durchsetzung nationaler Kartellstraftatbestände hin untersucht. In diesem Zusammenhang wird unter anderem ein umfassendes Lösungsmodell dazu entwickelt, inwieweit die Staatsanwaltschaften der EU-Mitgliedsstaaten den Instrumenten der europäischen Kartellverfahrensverordnung (Verordnung 1/2003) unterliegen und wann ein nationaler Straftatbestand als „einzelstaatliches Wettbewerbsrecht“ im Sinne dieser Verordnung anzusehen ist.
Das Buch behandelt die Haftung der Intermediäre aus der Sicht des Internationalen Privat und Zivilverfahrensrechts. Im Mittelpunkt steht die Frage, welches Recht bei grenzüberschreitenden ...Sachverhalten, wie sie typischerweise im Internet entstehen, über die Haftung des Intermediärs, der eine Immaterialgüterrechtsverletzung durch Bereitstellen einer Plattform oder eines Zugangsdienstes ermöglicht, entscheidet. Ausgehend von den Vorgaben des immaterialgüterrechtlichen Territorialitätsprinzip und der darauf aufbauenden Schutzlandanknüpfung sowie deren Grenzen, den Vorgaben des Unionsrechts und der materiellrechtlichen Ausgestaltung verschiedener Formen der Haftung für die Ermöglichung von Immaterialgüterrechtsverletzungen im deutschen, französischen und US-amerikanischen Recht wird für die Haftung der Intermediäre eine eigenständige kollisionsrechtliche Anknüpfung befürwortet, die zur Anwendung eines vorhersehbaren Rechts führt.
Mit einem bei der Diskussion oft fehlendem Blick auf die technischen Grundlagen untersucht der Autor die Haftung des Account-Inhabers für missbräuchliche Handlungen eines Dritten über Accounts im ...Internet. Neben der materiellen Frage der Haftung auf Erfüllung oder Schadensersatz behandelt die Arbeit die prozessuale Frage von Beweiserleichterungen. Dabei richtet er den Blick auf Benutzerkonten auf Internetseiten ebenso wie auf E-Mail-Adressen, die elektronische Signatur, den elektronischen Identitätsnachweis im neuen Personalausweis sowie die De-Mail.
Eine Flexibilisierung des zu starren Schrankenkatalogs des deutschen und europäischen Urheberrechts ist dringend erforderlich. Dies zeigt sich insbesondere bei der Konfrontation der Schranken mit ...neuartigen Formen der Werknutzung. Im Rahmen der technologieneutral und wertungsoffen ausgestalteten Fair Use-Schranke des US-amerikanischen Urheberrechts gelingt es hingegen deutlich problemloser, auch einer veränderten Werknutzungsrealität gerecht zu werden. Rechtsvergleichend untersucht der Autor, wie sich aus Erkenntnissen zur Fair Use-Schranke und dem im europäischen und internationalen Recht etablierten urheberrechtlichen Dreistufentest eine Auffanggeneralklausel gestalten lässt, die den zu starren Schranken der InfoSoc-Richtlinie bzw. des UrhG die erforderliche Flexibilität verleihen könnte, ohne als Fremdkörper im europäischen Recht zu erscheinen.
Die Empfehlung der Europäischen Kommission über die Wahrnehmung von Online-Musikrechten vom 18. Oktober 2005 markierte den Beginn eines weitreichenden Umwälzungsprozesses bei der kollektiven ...Wahrnehmung der Musikurheberrechte in Europa, deren Umsetzung nicht zuletzt auch vielgestaltige und bislang ungeklärte Rechtsprobleme nach sich zog. Darin eingeschlossen ist nicht nur die Frage nach der rechtlichen Struktur und urheberrechtlichen Zulässigkeit der infolge der Kommissions-Empfehlung gegründeten Zentrallizenzinitiativen wie etwa der CELAS, sondern auch die Frage nach deren Qualifizierung als Verwertungsgesellschaft i.S.d. UrhWG und deren Auswirkung auf bislang bestehende prozessuale Beweiserleichterungen für Verwertungsgesellschaften wie der GEMA-Vermutung. Die Bewältigung all dieser Rechtsprobleme gebietet nicht nur die alltägliche Lizenzierungspraxis im Online-Bereich; ein grundlegendes rechtliches Verständnis hierfür ist auch zwingend erforderlich, will man bei der paneuropäischen Musikrechtewahrnehmung im Internet künftig neue, einfachere Richtungen einschlagen.Das Werk ist unverzichtbar für Wissenschaft und Musikwirtschaft gleichermaßen, die sich mit den veränderten Rahmenbedingungen der Online-Musikrechteverwaltung beschäftigen.
Das Werk zieht Bilanz über die bisherigen (Miss-)Erfolge des Einsatzes von Digital-Rights-Management-Systemen bei der Online-Vermarktung von urheberrechtlich geschützten Multimediawerken. Weiterhin ...wird ein neuer Ansatz zum Schutz solcher Werke im Web 2.0 in Form von Filtertechnologien, die digitalisierte geschützte Inhalte identifizieren können, vorgestellt. In rechtlicher Hinsicht wird geprüft, wie sich der Einsatz solcher Technologien durch Betreiber von Social-Media-Diensten auf deren urheberrechtliche Haftung auswirkt, vor allem im Hinblick auf die Haftungsbeschränkungen nach dem TMG und nach dem US-amerikanischen Digital Millennium Copyright Act, die einer rechtsvergleichenden Analyse unterzogen werden.
Das Urheberrecht steckt in der Krise: Wir schützen immer mehr, wissen immer weniger warum und werden dabei insbesondere den Interessen kreativ-schöpferischer Werknutzer im digitalen Umfeld immer ...weniger gerecht. Der Ruf nach rechtstheoretischer Neuorientierung und einer grundlegenden Revision des Urheberrechts ist dementsprechend laut. Diese Arbeit widmet sich daher den Grundlagen und Gestaltungsoptionen urheberrechtlicher Regulierung im digitalen Zeitalter unter besonderer Berücksichtigung des Nutzerschutzes. Zu diesem Zweck werden schwerpunktmäßig kollektivistisch-utilitaristische Rechtfertigungsansätze untersucht, sodass neben den in Kontinentaleuropa traditionell stärker verbreiteten individualistischen Begründungsansätzen primär ökonomietheoretische, demokratie- und kulturtheoretische Rechtfertigungsbemühungen gewürdigt werden. Aufbauend auf diesen rechtstheoretischen Überlegungen entwickelt der Verfasser ein eigenes Erklärungsmodell, auf dessen Grundlage sich das Urheberrecht im Allgemeinen und die von ihm propagierte Nutzerschutzdoktrin im Besonderen rechtfertigen lassen. Das Werk schließt mit konkreten materiell-rechtlichen Reformvorschlägen für ein stärker nutzerorientiertes Urheberrecht.
Die Mitgliedstaaten der EU dürfen sich im Rahmen eines transparenten Vergabeverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen sozialer Zuschlagskriterien bedienen. Zur Untermauerung dieser These schlägt ...die Arbeit einen Bogen zum Beihilfenrecht und zieht Lehren aus der Altmark-Rechtsprechung des EuGH zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Dazu stellt die Untersuchung Bezüge zu dem Querschnittsinstrument mainstreaming her und macht die EuGH-Rechtsprechung zu affirmative action-Maßnahmen fruchtbar. Sie widmet sich speziell dem Kriterium der Tariftreueverpflichtung und nimmt eine sorgfältige Verhältnismäßigkeitsprüfung sozialer Vergabekriterien als Instrument staatlicher Regulierung vor. Schließlich werden anhand der gefundenen Ergebnisse die neuen Vergaberichtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG untersucht.