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  • Volljährigkeit als Vorausse...
    Fehn, Karsten

    Notfall & Rettungsmedizin, 03/2022, Volume: 25, Issue: 2
    Journal Article

    Zusammenfassung Der Beitrag beschäftigt sich zunächst mit der Frage, ob die Volljährigkeit Voraussetzung für den Zugang zur Notfallsanitäterausbildung ist. Hintergrund ist der Wegfall der noch in § 5 Rettungsassistentengesetz (RettAssG) enthaltenen ausdrücklichen Altersgrenze von 18 Jahren als Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme an einem Lehrgang gemäß § 4 RettAssG in der nunmehr geltenden Regelung des § 8 Notfallsanitätergesetz (NotSanG). In der Ausbildungspraxis herrscht diesbezüglich erhebliche Verunsicherung, weshalb im Hinblick auf die Erfüllung der schulischen Voraussetzungen geeigneten Jugendlichen der Zugang trotz knapper Personalressourcen mitunter verwehrt wird. Der Beitrag betrachtet zur Beantwortung dieser Frage die Rechtsentwicklung vom RettAssG zum NotSanG, zieht Vergleiche zu anderen früheren und aktuellen Gesundheitsfachberufegesetzen (z. B. PflBG, KrPflG, HebG, MTAG) und beleuchtet die Gesetzes- und Normsystematik des NotSanG. Darüber hinaus wird der Wille des Gesetzgebers ermittelt und es wird eine verfassungsrechtliche Betrachtung im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG vorgenommen. Das Ergebnis dieser Analyse ist, dass es kein Mindestalter für die Notfallsanitäterausbildung gibt. Vor diesem Hintergrund werden im Anschluss die wesentlichen, im Rahmen der Ausbildung Jugendlicher zu beachtenden Vorgaben des JArbSchG dargestellt und schlussendlich mit Blick auf das AGG darauf hingewiesen, dass eine Altersbeschränkung in Stellenausschreibungen unzulässig ist.