Der wachsende Einfluss der Internetplattformen des 21. Jahrhunderts in wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Hinsicht hat eine Diskussion über die angemessene Regulierung dieser ...Konzerne ausgelöst. Im Zentrum dieser Debatte steht das Kartellrecht – das Rechtsgebiet, das zur Kontrolle marktbeherrschender Unternehmen geschaffen wurde. Die Bestimmung des im Kartellrecht fundamentalen Begriffes der marktbeherrschenden Stellung steht in der Rechtsanwendung bei Internetplattformen vor zahlreichen Herausforderungen, von der Unentgeltlichkeit der Leistungen bis hin zur Mehrseitigkeit der Geschäftsmodelle. Die vorliegende Arbeit zerlegt den Begriff der marktbeherrschenden Stellung in seine Teile und zeigt auf, inwiefern die Methodik einer Anpassung an die digitale Wirtschaft bedarf. Dies geschieht unter Einbeziehung der Erkenntnisse der Rechtsökonomie sowie der Rechtsordnungen Deutschlands, der Europäischen Union und der USA.
Der Schutzgegenstand personenbezogener Daten gemäß Art. 4 Nr. 1 DS-GVO wird auf den Schutz der kontext-spezifischen personalen Identitäten erweitert. In Anbetracht der gleichzeitigen Realisierung ...etwa der kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Identität bedarf es eines spiegelbildlichen Identitätsschutzes aus dem offline-Kontext für den online-Kontext. Dies verlangt die spieltheoretisch begründete Verhandlungsfähigkeit der Bilder personaler Identitäten, damit sich der Selbstdatenschutz mit einem Mediationsagenten wirksam ausüben lässt. Demnach sollte ein iteratives „identity management by design“ zur technischen Gestaltungsanforderung werden, um dem Prinzip einer verhandlungsfähigen personalen Identität im Online-Kontext gerecht zu werden.
Eine Pflichtlektüre für alle, die die Edeka-Tengelmann Fusion verfolgen. Und für alle Kartellrechtler, die mit vorgelagerten Märkten und Nachfragemacht zu tun haben. Neben dem Einzelhandel und ...Zuliefermärkten ist auch die öffentliche Hand eine typische Fallgruppe von Nachfragemacht. Der Autor beleuchtet den Schutz des Lieferanten im deutschen, europäischen und US-amerikanischen Kartellrecht. Ergänzend zeigt er auf, dass auch ökonomische Untersuchungen keine positiven Auswirkungen von Nachfragemacht nachweisen können. Qualität, Quantität und dynamische Parameter leiden. Auch spricht der normative kartellrechtliche Zweck für einen gleichberechtigten Schutz von Anbietern und Verbrauchern. Mit seiner Argumentation auf hohem wissenschaftlichen Niveau kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass das Kartellrecht einen Schutz der Marktgegenseite bezweckt – unabhängig davon ob es sich um Anbieter oder Nachfrager handelt.
Am 1.5.2011 ist die beim Beitritt Polens zur EU vereinbarte Übergangsfrist für die Arbeitnehmerfreizügigkeit abgelaufen. Damit wurde zwischen Polen und Deutschland die Freizügigkeit aller ...unselbständig Erwerbstätigen hergestellt. Diesen Schritt hatten manche für problematisch gehalten und vor Gefährdungen der Kollektivvertrags- und Sozialleistungssysteme gewarnt. Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass der Austausch von Arbeitskräften zwischen Polen und Deutschland alles andere als ein neues Phänomen darstellt. Unter dem Dach der EU sind nun mit der Herstellung der Freizügigkeit neue Chancen verbunden: sowohl für die Menschen als auch die Volkswirtschaften in beiden Nachbarländern. Wie aber wird sich die freizügigkeitsbedingte Liberalisierung der Arbeitsmärkte in Polen und Deutschland auswirken? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen, und welche Regelungen sollten möglicherweise getroffen werden? Diesen Fragen wird in den im Band abgedruckten Beiträgen nachgegangen. Sie basieren auf Vorträgen, die auf einer vom Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik und der Fakultät für Jura, Verwaltung und Ökonomie der Universität Breslau im November 2011 gemeinsam veranstalteten Tagung gehalten worden sind.
Significant use has been made of the jurisprudence of the International Court of Justice because it is the principle judicial organ of the world's most universal international organization, the ...United Nations. Moreover, article 103 of the Charter of the United Nations makes the obligations in this treaty superior any other treaty obligations into which States may enter. The Dictionary of Public International Law contains a chronology, an introduction, glossary of Foreign Terms, tables of Treaties and Cases, an extensive bibliography, and an index. The dictionary section has over 400 cross-referenced entries on significant persons, important treaties and conventions, organizations and tribunals, and important cases and issues they have dealt with. This book is an excellent resource for students, researchers, and anyone wanting to know more about international law.
Das neue unionale Datenschutzrecht ist, entgegen mancher Befürchtung, kein law of everything. Vielmehr müssen unterschiedliche Rechtsmaterien ineinandergreifen, um eine sachgerechte Regelungsstruktur ...im Schnittbereich von Datenschutzrecht und Privatrecht aufzubauen. Philipp Hacker bestimmt das Verhältnis dieser Rechtsmaterien, insbesondere von DS-GVO und BGB. Denn die Verschränkung unterschiedlicher Technologieformen fordert mehr denn je ein rechtsbereichsübergreifendes Verständnis von juristischer Dogmatik und ein interdisziplinär fundiertes Konzept von Regulierung. Auf Basis des geltenden Rechts entwirft er ein integriertes Marktordnungsrecht für digitale Austauschverhältnisse. Die Untersuchung schließt mit Reformperspektiven, die aufzeigen, wie die informierte Einwilligung durch eine technologische ersetzt werden kann, um eine privatautonome Gestaltung von Rechtsverhältnissen unter den Bedingungen der digitalen Wirtschaft zu ermöglichen. Die Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik 2020 ausgezeichnet.