Das neue unionale Datenschutzrecht ist, entgegen mancher Befürchtung, kein law of everything. Vielmehr müssen unterschiedliche Rechtsmaterien ineinandergreifen, um eine sachgerechte Regelungsstruktur ...im Schnittbereich von Datenschutzrecht und Privatrecht aufzubauen. Philipp Hacker bestimmt das Verhältnis dieser Rechtsmaterien, insbesondere von DS-GVO und BGB. Denn die Verschränkung unterschiedlicher Technologieformen fordert mehr denn je ein rechtsbereichsübergreifendes Verständnis von juristischer Dogmatik und ein interdisziplinär fundiertes Konzept von Regulierung. Auf Basis des geltenden Rechts entwirft er ein integriertes Marktordnungsrecht für digitale Austauschverhältnisse. Die Untersuchung schließt mit Reformperspektiven, die aufzeigen, wie die informierte Einwilligung durch eine technologische ersetzt werden kann, um eine privatautonome Gestaltung von Rechtsverhältnissen unter den Bedingungen der digitalen Wirtschaft zu ermöglichen. Die Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik 2020 ausgezeichnet.
Vor knapp dreißig Jahren ist die Metapher „the dark sides of consumer behavior“ in die Konsumentenverhaltensforschung eingeführt worden. So setzen sich Konsumenten mit ihrem Verhalten manchmal ...wissend ins Unrecht, betrachten ihre Vergehen aber als "smarte Kavaliersdelikte". Zudem erliegen Menschen schädlichen Versuchungen und neigen zu Süchten. Schließlich agieren Verbraucher oft egoistischer oder weniger nachhaltig, als sie von sich selbst behaupten. Die Beiträge in diesem Buch knüpfen an dieses Generalthema an, widmen sich den dunklen Seiten und regen an, dass Nachfrager und Anbieter manche Verhaltensweisen überdenken und auch Gegenstrategien entwickeln sollten. Mit Beiträgen von Tilman Becker, Jonas Grauel, Andrea Gröppel-Klein, Rita Hagl-Kehl, Ludger Heidbrink, Stefan Hoffmann, Martin Klug, Jörn Lamla, Janina Loh, Kaspar Maase, Tobias Matzner, Julian Nida-Rümelin, Anja Spilski, Nathalie Weidenfeld, Marius Wuketich. About 30 years ago, the metaphor of ‘the dark sides of consumer behaviour’ was introduced in consumer behaviour research. Consumers sometimes knowingly place themselves in the wrong with their behaviour (as in the case of fraudulent returning of products, for example), but regard their misdemeanours as ‘smart peccadilloes’. In addition, people succumb to harmful temptations and tend towards addictions (e.g. in the form of gambling). Finally, consumers often act more selfishly (or less sustainably) than they claim to. The contributions in this book examine this general topic, address the dark sides of consumerism and encourage both consumers and companies to rethink some of their behaviour and also develop counter-strategies to it. With contributions by Tilman Becker, Jonas Grauel, Andrea Gröppel-Klein, Rita Hagl-Kehl, Ludger Heidbrink, Stefan Hoffmann, Martin Klug, Jörn Lamla, Janina Loh, Kaspar Maase, Tobias Matzner, Julian Nida-Rümelin, Anja Spilski, Nathalie Weidenfeld, Marius Wuketich.
Der Schutzgegenstand personenbezogener Daten gemäß Art. 4 Nr. 1 DS-GVO wird auf den Schutz der kontext-spezifischen personalen Identitäten erweitert. In Anbetracht der gleichzeitigen Realisierung ...etwa der kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Identität bedarf es eines spiegelbildlichen Identitätsschutzes aus dem offline-Kontext für den online-Kontext. Dies verlangt die spieltheoretisch begründete Verhandlungsfähigkeit der Bilder personaler Identitäten, damit sich der Selbstdatenschutz mit einem Mediationsagenten wirksam ausüben lässt. Demnach sollte ein iteratives „identity management by design“ zur technischen Gestaltungsanforderung werden, um dem Prinzip einer verhandlungsfähigen personalen Identität im Online-Kontext gerecht zu werden.
Zusammenfassung Um auch die unbeabsichtigten Folgen ihrer Politik zu ermitteln, unternehmen Regierungen umfassende Gesetzesfolgenabschätzungen. Immer häufiger lassen sie sich dabei von unabhängigen ...Expertengremien kontrollieren. Doch: Wie erzielen diese Gremien Einfluss? Und welche Rolle spielen sie als Politikberater für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung? Das Buch eröffnet neue Einblicke in die Entwicklungshistorie und Handlungsrealität der drei erfahrensten Normenkontrollräte in Europa. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Verwaltungskulturen werden die Ratstypen „Wachhund“, „Torwächter“ und „Kritischer Freund“ herausgearbeitet. Die Ergebnisse schärfen die politische und wissenschaftliche Debatte um die Leistungsfähigkeit von Normenkontrollräten. Abstract In order to calculate the unintended consequences of their policies, governments conduct comprehensive assessments of the impact of legislation. In doing so, they have independent expert committees monitor them on an increasingly frequent basis. However, in what ways do these committees have an influence in this respect? And what role do they play as policy advisors in terms of dismantling bureaucracy and better legislation? This book provides new insights into the history of the development of the three most experienced supervisory bodies in Europe and the reality of how they conduct themselves. Against the backdrop of various administrative cultures, the book presents the following types of supervisory committees in detail: ‘watchdog’, ‘gatekeeper’ and ‘critical friend’. Its findings intensify the political and academic debate on the performance and efficiency of supervisory bodies.
Der wachsende Einfluss der Internetplattformen des 21. Jahrhunderts in wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Hinsicht hat eine Diskussion über die angemessene Regulierung dieser ...Konzerne ausgelöst. Im Zentrum dieser Debatte steht das Kartellrecht – das Rechtsgebiet, das zur Kontrolle marktbeherrschender Unternehmen geschaffen wurde. Die Bestimmung des im Kartellrecht fundamentalen Begriffes der marktbeherrschenden Stellung steht in der Rechtsanwendung bei Internetplattformen vor zahlreichen Herausforderungen, von der Unentgeltlichkeit der Leistungen bis hin zur Mehrseitigkeit der Geschäftsmodelle. Die vorliegende Arbeit zerlegt den Begriff der marktbeherrschenden Stellung in seine Teile und zeigt auf, inwiefern die Methodik einer Anpassung an die digitale Wirtschaft bedarf. Dies geschieht unter Einbeziehung der Erkenntnisse der Rechtsökonomie sowie der Rechtsordnungen Deutschlands, der Europäischen Union und der USA.
Wohin entwickelt sich die Konsumgesellschaft? Wie ändern sich die Einstellungen und Verhaltensweisen der Verbraucherinnen und Verbraucher? Zeichnet sich ein Wandel vom industriellen Massenkonsum zum ...individualisierten Digitalkonsum ab? Diesen Fragen widmete sich die dritte Jahrestagung des bundesweiten Netzwerks Verbraucherforschung, deren Ergebnisse der vorliegende Band dokumentiert. Tiefgreifende Transformationen in der Geschichte des Konsums, wie sie die Industrielle Revolution und die Digitalisierung darstellen, können nur durch disziplinübergreifende Forschungsanstrengungen verstanden werden. Neben den klassischen Fächern der Verbraucherwissenschaften wie Wirtschafts-, Rechts-, Politik- und Sozialwissenschaften kommen daher in diesem Band auch historiografische und kulturwissenschaftliche Perspektiven zum Tragen. Die Veröffentlichung hat zum Ziel, den Austausch aktueller Ergebnisse der verbraucherbezogenen Forschung in Wissenschaft und Politik zu fördern und den Wissenstransfer zu stärken.
Das Urheberrecht verhindert ein Marktversagen, indem es immaterielle Guter ausschlielich und damit marktfahig macht. Die Ausschlielichkeit hat aber eine Kehrseite: Verbietet der Rechtsinhaber ...Nutzungen, ohne sie (auf eine bestimmte Art) selbst vorzunehmen, liegen vergriffene Werke brach, werden Innovationen behindert und wissenschaftliche Zeitschriften prohibitiv verteuert. Abhilfe konnte die urheberrechtliche Zwangslizenz schaffen. Die im Urheberrechtsgesetz geregelte besondere Art des Kontrahierungszwangs - der Rechtsinhaber muss eine Lizenz erteilen, kann aber die Lizenzbedingungen verhandeln - fuhrt in Literatur und Gesetzgebung ein Schattendasein. Ziel der Arbeit ist es, diese Lucke zu schlieen. Zunachst wird rechtsvergleichend und ausgerichtet am Ziel normativer Effizienz geklart, ob und in welchen Fallen eine urheberrechtliche Zwangslizenz geregelt werden sollte. Anschlieend wird untersucht, wie sie effektiv und mit hoherrangigem Recht vereinbar ausgestaltet werden konnte.
Skoraj vsi nosilci muzikoloških nazivov na univerzah in visokih šolah v Nemčiji so se po letu 1945 lahko vrnili na svoja mesta. Razlogi, zakaj je nekdo lahko ostal na svojem mestu v muzikologiji, ...zakaj so nekateri lahko nadaljevali svoje delo potem, ko jih je vojaška vlada za kratek čas odstavila in zakaj so bili drugi za stalno odstavljeni, so zelo različni.
Johannes Irmscher (1920–2000), predvojni član NSDAP, je več desetletij veljal za najpomembnejšega vzhodnonemškega poznavalca klasične filologije, patristike in bizantinistike. Od leta 1958 dalje je ...deloval tudi v spregi s komunistično Državno varnostjo (Stasi). Dokumenti pričajo o njegovem ovajanju kolegov; o tem, kako je znal usmerjati zanimanje Državne varnosti proti ustanovam in krogom, povezanim z antiko; ter o tem, kako je dal mednarodni sloves klasične filologije in svoj lastni sloves na razpolago Ministrstvu za državno varnost (MfS). Študija temelji na raziskovalnem projektu pri Akademiji znanosti NDR ter je nastala v skladu s pravili Urada državnega pooblaščenca za dokumente Ministrstva za državno varnost (BstU).
Eine Pflichtlektüre für alle, die die Edeka-Tengelmann Fusion verfolgen. Und für alle Kartellrechtler, die mit vorgelagerten Märkten und Nachfragemacht zu tun haben. Neben dem Einzelhandel und ...Zuliefermärkten ist auch die öffentliche Hand eine typische Fallgruppe von Nachfragemacht. Der Autor beleuchtet den Schutz des Lieferanten im deutschen, europäischen und US-amerikanischen Kartellrecht. Ergänzend zeigt er auf, dass auch ökonomische Untersuchungen keine positiven Auswirkungen von Nachfragemacht nachweisen können. Qualität, Quantität und dynamische Parameter leiden. Auch spricht der normative kartellrechtliche Zweck für einen gleichberechtigten Schutz von Anbietern und Verbrauchern. Mit seiner Argumentation auf hohem wissenschaftlichen Niveau kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass das Kartellrecht einen Schutz der Marktgegenseite bezweckt – unabhängig davon ob es sich um Anbieter oder Nachfrager handelt.